Niedersächsischer Leistungskomplexkatalog gültig ab 01.01.2022

LK 01:  Erstbesuch

Punktzahl: 1155

 

 

  • Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs
  • Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe und der sich daraus ergebenden Kosten
  • Information über weitere Hilfen / Pflegehilfsmittel
  • Beratung über den Inhalt des Pflegevertrages
  • Strukturierte Informationssammlung (SIS) – erstreckt sich auf die mit dem Pflegebedürftigen vereinbarten Maßnahmen. Sie umfasst:

      –   das Erkennen von Problemen und Ressourcen

      –   das Festlegen der Pflegeziele

      –   das Planen der Maßnahmen

      –   das Anlegen der Dokumentation

 

LK 02:  Folgebesuch

Punktzahl: 630

 

 

  • Nur bei wesentlicher Änderung des Pflegebedarfs

     (andere Pflegestufe, dauerhafter Ausfall der Pflegeperson im Haus)

  • Erhebung des geänderten Pflegebedarfs
  • Alle übrigen Leistungen wie bei LK 01

 

LK 03:  Kleine Pflege (GP)

Punktzahl: 231

 

 

  • An-/Auskleiden
  • Teilwaschen
  • Mund-/Zahnpflege

 

LK 04:  Große Pflege (GP)

Punktzahl: 378

 

 

  • An-/Auskleiden
  • Ganzkörperwaschung / Duschen
  • Mund-/Zahnpflege

 

LK 05:  Vollbad (GP)

Punktzahl: 473

 

 

  • Siehe LK 04

 

LK 06:  Kämmen und Rasieren (GP)

Punktzahl: 74

 

 

  • Lockenwickler, Schneiden oder Färben ist nicht Bestandteil dieser Verrichtung

 

 

LK 07:  unbesetzt

LK 08:  Transfer / Mobilisation (GP)

Punktzahl: 53

 

 

  • Im Zusammenhang mit der Körperpflege (LK 3 – 5)
  • Hilfe b. Aufsuchen / Verlassen des Bettes, Rollstuhles, Sessel o.ä.
  • Machen und Richten des Bettes, ggf. Teilwechsel der Bettwäsche
  • Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen zur Bequemlichkeit

 

 

LK 09:  Transfer / Mobilisation (GP)

Punktzahl: 105

 

 

  • Kann allein oder in Zusammenhang mit LK 12 – 16 und 19 gewählt werden
  • Alle übrigen Leistungen siehe LK 08

 

LK 10:  Spezielle Lagerung bei Immobilität (GP)

Punktzahl: 105

 

 

  • Im Zusammenhang mit der Körperpflege (LK 3 – 5)
  • Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und/oder situationsgerechten Lagerung in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundär-erkrankungen und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln
  • Ggf. mit Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes
  • Ggf. Teilwechsel der Bettwäsche und Bett machen/richten

 

LK 11:  Spezielle Lagerung bei Immobilität (GP)

Punktzahl: 210

 

 

  • Kann allein oder in Zusammenhang mit LK 12 – 16 und 19 gewählt werden
  • Alle übrigen Leistungen siehe LK 10

 

LK 12:  Einfache Hilfe b.d. Nahrungsaufnahme (GP)

Punktzahl: 105

 

 

  • Kleine Zwischenmahlzeit
  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme

 

LK 13:  Umfangreiche Hilfe b. d. Nahrungsaufnahme (GP)

Punktzahl: 315

 

 

  • Frühstück, Mittagessen, Abendbrot
  • Alle übrigen Leistungen siehe LK 12

 

LK 14:  Verabreichung von Sondenkost (GP)

Punktzahl: 105

 

 

  • Magensonde / PEG
  • Spülen der Sonde nach Applikation
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Verabreichung

 

 

 

 

LK 15:  Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen (GP)

Punktzahl: 84

 

 

  • Im Zusammenhang mit der Körperpflege (LK 3 – 5)
  • Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen, die über das Maß der physiologischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen
    • Katheterpflege
    • Wechseln des Katheter-, Urostoma- und Anus-praeter-Beutels
    • Inkontinenzversorgung
      • Kontinenztraining
      • Hilfe bei Erbrechen

LK 16:  Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen (GP)

Punktzahl: 210

 

 

  • Nicht im Zusammenhang mit der Körperpflege (LK 3 – 5)
  • An- und Auskleiden
  • Begleitung zu und von der Toilette
  • Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung
  • Entsorgung von Ausscheidungen
  • Teilwaschen
  • Alle übrigen Leistungen sind identisch mit LK 15

 

LK 17:  Verlassen o. Wiederaufsuchen d. Wohnung (GP)

Punktzahl: 84

 

 

  • An-/Auskleiden
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,

     ggf. Treppensteigen

  • Vorbereitung zum Transfer

 

LK 18:  Begleitung bei Aktivitäten (GP)

Punktzahl: 630

 

 

  • Alle Leistungen siehe LK 17
  • Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist, z.B. Besuch von Arztpraxen oder Behörden

     – Keine Spaziergänge oder kulturelle Veranstaltungen   – Keine Fahrdienste

 

LK 19:  Hauswirtschaftliche Versorgung –

              je angefangene 10 Min.

Punktzahl: 84

 

 

  • Bei Bedarf Leistungsbeschreibung anfordern

 

LK 20:  Pflegeeinsatz für Pflegegeldempfänger

Punktzahl:1103

 

LK 21:  Wegepauschalen

 

  • 1a) Zwischen 06:01 Uhr und 20:00 Uhr
  • 1b) Zwischen 20:01 Uhr und 06:00 Uhr sowie

            an Wochenenden und Feiertagen

  • 1c) siehe 1a) bei gleichzeitiger Leistung nach SGB V
  • 1d) siehe 1b) bei gleichzeitiger Leistung nach SGB V

 

 

 

 

 

 

 

Grundpflege nach Zeit (Einsatzmindestdauer 15 Minuten)

je Minute     

 

je Stunde       

 

 

Hauswirtschaftliche Versorgung (je angefangene 10 Minuten)

84 Punkte

 

Häusliche Betreuung (Einsatzmindestdauer 15 Minuten)

je Minute

 

je Stunde

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